Seit etlichen Jahren wird in Österreich über die Notwendigkeit einer Reform des Pflichtteilsrechts oder sogar dessen Abschaffung diskutiert.1) Da das Pflichtteilsrecht Teil des geltenden österreichischen Rechts ist, wird auf andere Weise versucht, die Ansprüche bestimmter Personen nach dem Tod des Erblassers zu verringern oder gänzlich zu beseitigen.