In den letzten Jahren wurde der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zunehmend verstärkt. Auch die Europäische Union ist nicht untätig geblieben – der Vorschlag für die Vierte Geldwäscherichtlinie existiert bereits. Vermutlich wird die finale Fassung der Richtlinie den EU-Gesetzgebungsprozess noch im Jahr 2014 vollständig durchlaufen haben, danach liegt der Ball bei den Mitgliedstaaten. Im derzeitigen Richtlinienvorschlag sind – neben erhöhten Sorgfaltspflichten und anderen Regelungen – auch europaweit-vernetzte, öffentlich-zugängliche Register vorgesehen, in welche die wirtschaftlich Berechtigten bestimmter Rechtsträger eingetragen werden müssen.