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Privatstiftungen: Das "öffentliche Register" in der Vierten Geldwäscherichtlinie und die Auswirkungen auf wirtschaftlich Berechtigte einer Privatstiftung – ein Erstüberblick

AufsätzeWP/Stb Mag. Erik Malle*)*)Der Autor dankt WP/Stb Mag. Hannes Rasner und RA/Stb Mag. Thomas M. Egerth für die kritische Durchsicht des Manuskripts.JEV 2014, 54 Heft 2 v. 5.7.2014

In den letzten Jahren wurde der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zunehmend verstärkt. Auch die Europäische Union ist nicht untätig geblieben – der Vorschlag für die Vierte Geldwäscherichtlinie existiert bereits. Vermutlich wird die finale Fassung der Richtlinie den EU-Gesetzgebungsprozess noch im Jahr 2014 vollständig durchlaufen haben, danach liegt der Ball bei den Mitgliedstaaten. Im derzeitigen Richtlinienvorschlag sind – neben erhöhten Sorgfaltspflichten und anderen Regelungen – auch europaweit-vernetzte, öffentlich-zugängliche Register vorgesehen, in welche die wirtschaftlich Berechtigten bestimmter Rechtsträger eingetragen werden müssen.

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