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Bei erfolgreicher Erbschaftsklage kann der Herausgabepflichtige nicht die Kosten seiner seinerzeitigen Ausforschung als Erbe abziehen

RechtsprechungJEV 2013/10JEV 2013, 62 Heft 2 v. 30.6.2013

§§ 823, 824 ABGB

Bei erfolgreicher Erbschaftsklage kann der Herausgabepflichtige nicht die Kosten seiner seinerzeitigen Ausforschung als Erbe abziehen.

OGH 1 Ob 246/12a, 31.1.2013

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