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Gesellschaftsrechtliche Beteiligung Minderjähriger und pflegschaftsgerichtliche Genehmigung

AufsätzeMag. Marilies ZinnerJEV 2012, 114 Heft 4 v. 10.1.2013

Die Wirksamkeit gesellschaftsrechtlicher Rechtsgeschäfte unter Beteiligung Minderjähriger kann davon abhängen, ob ihr Abschluss (seitens des Minderjährigen) vom Pflegschaftsgericht genehmigt wird. § 154 Abs 3 ABGB kommt dann zur Anwendung, wenn eine Vermögensangelegenheit, in der ein Elternteil den Minderjährigen vertritt, nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört.

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