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Anknüpfung an Einheitswerte als Bemessungsgrundlage zum wiederholten Male verfassungswidrig!

AufsätzeAlexander NiedermoserJEV 2012, 6 Heft 1 v. 1.1.2012

I. Ausgangssituation

Mit dem zuletzt ergangenen Erkenntnis zur Grundbucheintragungsgebühr hob der VfGH1)1)VfGH 21.9.2011, G 34/11, G 35/11. zum wiederholten Male Gesetze bzw Gesetzesstellen auf, deren Bemessungsgrundlage an die Einheitswerte anknüpfte. Beginnend mit dem Erkenntnis zur Aufhebung des Grundtatbestandes der Erbschaftssteuer2)2)VfGH 7.3.2006, G 54/06 ua. und darauf folgend die Aufhebung der Schenkungssteuer3)3)VfGH 15.6.2007, G 23/07 ua. wurden im Jahr 2011 auch die Bewertungsbestimmungen der Stiftungseingangssteuer4)4)VfGH 2.3.2011, G 150/10 sowie VfGH 30.11.2011, G 111/11 ua. aufgehoben.

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