Nach stRsp ist die Schenkung auf den Todesfall nach dem Tod des Erblassers wie ein Vermächtnis zu behandeln. Der Beitrag untersucht, wie sich der Rechtserwerb des Geschenknehmers unter dieser Prämisse zu vollziehen hätte. Dabei steht die Judikatur des OGH im Zentrum der Untersuchung, der in gewissen Fällen einen vorzeitigen, ipso iure ähnlichen Eigentumserwerb zulässt.Die materiellrechtliche Einordnung als Vermächtnis spiegelt sich jedoch besonders in Aspekten wider, deren Bedeutung erst das Verlassenschaftsverfahren hervorbringt und die einem "quasi ipso iure" Eigentumserwerb sichtbar entgegenstehen.