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Einkünftezurechnung an den ruhenden Nachlass?

AufsätzeMag. Thomas LeitnerJEV 2010, 78 Heft 3 v. 1.7.2010

Der VwGH rechnet in stRspr aus dem Nachlassvermögen fließende Einkünfte rückwirkend auf den Todestag des Erblassers den Erben zu. Anhand einer gegenüberstellenden Darstellung der zivil- und steuerrechtlichen Beurteilung des Nachlasses werden Überlegungen im Hinblick auf die dogmatischen Grundlagen dieser Rspr angestellt.11Der Autor dankt Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl und Univ.-Prof. i.R. Dr. Josef Werndl für wertvolle Anregungen.

I. Fragestellungen

Mit dem Tod einer physischen Person erlischt deren Rechtspersönlichkeit.

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