Seit 01.08.2008 ist das Schenkungsmeldegesetz 2008 in Kraft. Dieses (neue) Gesetz beinhaltet neben Neuregelungen für Stiftungen, einigen Neuerungen im Bereich Einkommensteuer und Neuerungen im Bereich Grunderwerbsteuer, im Kernpunkt die Anzeigepflicht für Schenkungen und die Sanktionierung des Unterlassens der Anzeige. Da andere Bereiche des SchenkMG bereits ausführlich in der JEV dargestellt wurden, konzentriert sich der vorliegende Beitrag auf den Kernbereich des SchenkMG.