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Erben in Theorie und Praxis**Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des Autors anlässlich des WOLF THEISS Forum "Erbrecht" im April 2008 in Wien.

AufsätzeDr. Heinrich WeningerJEV 2008, 122 Heft 4 v. 1.10.2008

Beim Planen oder Umsetzen eines letzten Willens stellen sich für einen Erblasser eine Fülle von Fragen, die in verschiedenster Weise gelöst werden können. Während das Gesetz dazu oftmals sehr klare Worte findet, ist die Umsetzung durch den Erblasser aus den verschiedensten Gründen dann nicht immer im Sinne des Gesetzes - oder aber auch nicht in seinem eigenen Sinn, wenn er unnötige Fehler gemacht hat.

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