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Pflichtteilsverzicht als Rechtsmissbrauch?

RechtsprechungJEV 2008/4JEV 2008, 30 Heft 1 v. 1.1.2008

§§ 785 Abs 3, 821, 951 Abs 1 ABGB

Unter den pflichtteilsberechtigten Personen gemäß § 785 Abs 3 ABGB, die zur unbefristeten Schenkungsanrechnung verpflichtet sind, sind nur jene zu verstehen, die im konkreten Fall im Zeitpunkt des Erbanfalls tatsächlich pflichtteilsberechtigt sind und die im Schenkungszeitpunkt "abstrakt" pflichtteilsberechtigt waren.

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