In zahlreichen Stiftungen sind die Einflussrechte von Stiftern und Begünstigten weitgehend zurückgedrängt - vielfach vor allem, um gläubiger- und erbrechtliche Ansprüche bestimmter Angehöriger auszuschließen. Die ursprünglich gewünschte Machtstellung des Vorstands kann zum Nachteil von Stifter und Begünstigten ausschlagen, sodass nach Mitteln gesonnen werden muss, um die Geister, die man rief, los zu werden und eine ausgewogene Machtbalance in der Stiftung zu finden.