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Keine Ungültigkeit eines eigenhändigen Testaments durch fremde Einfügungen

RechtsprechungJEV 2007/22JEV 2007, 68 Heft 2 v. 1.4.2007

§ 578 ABGB

OGH 15. 3. 2007, 8 Ob 10/07i

Fremdhändige Einfügungen nehmen dem eigenhändigen Teil eines Testaments die Gültigkeit unabhängig davon nicht, ob sie mit oder ohne Wissen und Willen des Testators erfolgt sind. Der Text ist so zu lesen, als ob die fremde Schrift nicht vorhanden wäre. Ergibt der eigenhändige Text einen Sinn und ist als solcher als gültiges eigenhändiges Testament anzusehen, so liegt eine wirksame letztwillige Verfügung vor.

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