§ 758 ABGB
OGH 7. 2. 2007, 2 Ob 187/06y
Ein Ehegatte, der wegen wiederholter Gewalttätigkeit des anderen Ehegatten gegen ihn aus der Ehewohnung auszieht, verzichtet nicht auf sein Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB.
§ 758 ABGB
OGH 7. 2. 2007, 2 Ob 187/06y
Ein Ehegatte, der wegen wiederholter Gewalttätigkeit des anderen Ehegatten gegen ihn aus der Ehewohnung auszieht, verzichtet nicht auf sein Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB.