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Kein Verzicht auf Vorausvermächtnis bei Auszug aus gemeinsamer Wohnung wegen gewalttätigen Ehegatten

RechtsprechungJEV 2007/20JEV 2007, 68 Heft 2 v. 1.4.2007

§ 758 ABGB

OGH 7. 2. 2007, 2 Ob 187/06y

Ein Ehegatte, der wegen wiederholter Gewalttätigkeit des anderen Ehegatten gegen ihn aus der Ehewohnung auszieht, verzichtet nicht auf sein Vorausvermächtnis nach § 758 ABGB.

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