vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sanktionierung bei Vereitelung des Erblasserwillens

RechtsprechungJEV 2007/16JEV 2007, 63 Heft 2 v. 1.4.2007

§ 542 ABGB

Durch § 542 ABGB wird jede Handlung oder Unterlassung sanktioniert, die in der Absicht geschieht, den Willen des Erblassers - auch in Bezug auf ausgesetzte Legate - zu vereiteln. Ob das Verhalten zu dem gewünschten Erfolg geführt hat, ist unerheblich (RIS-Justiz RS0112469).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!