Über die steuerliche Situation bei unentgeltlichen Übergaben nach dem 31.07.2008 kann derzeit - obwohl diesbezüglich vielerorts eine breit angelegte Diskussion verlangt wird - nur gemutmaßt werden. In dieser ungewissen Situation gibt es Übertragungsfälle, in denen ein Zuwarten dann nicht geboten ist, wenn sich bereits nach der derzeit geltenden Regelung die Schenkungssteuer durch geschickte Gestaltung "wesentlich" verringern lässt. Einige dieser optimierbaren Fälle werden hier aufgezeigt.