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Ehrverletzung durch Setzen eines „Likes“; Verhältnis des Provisorialverfahrens zum Mandatsverfahren nach § 549 ZPO

RechtsprechungOrdentliche Gerichteem. o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard KönigJBl 2026, 370 Heft 6 v. 16.7.2026

§ 1330 ABGB, § 379 Abs 1 EO, § 549 ZPO

Die Abweisung des Antrags des Klägers auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung kann im vorliegenden Fall nicht damit begründet werden, dass zu seinen Gunsten ein nicht mit vorläufiger Vollstreckbarkeit ausgestatteter und nicht rechtskräftiger Unterlassungsauftrag gemäß § 549 ZPO besteht.

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