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Rechtsfolgen der Beendigung eines Zinsswaps. Überlegungen anlässlich OGH 5 Ob 170/24x*)*)Abgedruckt in diesem Heft auf Seite 98.

KorrespondenzPD Dr. Moritz ZoppelJBl 2026, 127 Heft 2 v. 25.3.2026

A. Ausgangspunkt und Problemstellung

Vor der Finanzkrise 2008 zählten außerbörsliche Finanztermingeschäfte zum gängigen Instrumentarium des Schuldenmanagements von Bundesländern, Gemeinden und staatsnahen Unternehmen. Ungeachtet der häufig unterschätzten Risiken wurden Derivate wie Zinsswaps von der öffentlichen Hand regelmäßig aus haushaltsökonomischen Gründen, insbesondere zur Reduktion von Zinsaufwendungen, und nicht (nur) zu spekulativen Zwecken eingesetzt.

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