vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Ersatz frustrierter Aufwendungen

Aufsätzeem. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf ReischauerJBl 2026, 65 Heft 2 v. 25.3.2026

Der Ersatz frustrierter Aufwendungen stellt noch immer viele Probleme. Manche mögen sogar unlösbar sein. Die nachstehende Abhandlung versucht etwas Licht in das Dunkel zu bringen. Sie will klarstellen, dass frustrierter Aufwand immer materieller und nicht immaterieller Schaden ist. Sie zeigt dies vor allem an Hand von Sachschäden und Körperverletzungen, aber auch reiner Vermögensschäden und letzterer insbesondere an Hand von Nichterfüllung (auch der Schlechtleistung) auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte