Der Ersatz frustrierter Aufwendungen stellt noch immer viele Probleme. Manche mögen sogar unlösbar sein. Die nachstehende Abhandlung versucht etwas Licht in das Dunkel zu bringen. Sie will klarstellen, dass frustrierter Aufwand immer materieller und nicht immaterieller Schaden ist. Sie zeigt dies vor allem an Hand von Sachschäden und Körperverletzungen, aber auch reiner Vermögensschäden und letzterer insbesondere an Hand von Nichterfüllung (auch der Schlechtleistung) auf.

