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§ 1307 ABGB keine Haftungsgrundlage für Handlungen, die aufgrund psychischer Erkrankung gesetzt werden und aus einem (verschuldeten) Missbrauch von Rauschmitteln resultieren

RechtsprechungOrdentliche GerichteDr. David Messner-KreuzbauerJBl 2025, 587 Heft 9 v. 16.10.2025

§ 6 ABGB, § 21 ABGB, § 1297 ABGB, § 1307 ABGB, § 1310 ABGB

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