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Kein fehlendes Rechtsschutzinteresse bei petitorischer Unterlassungsklage nach erfolgreicher Besitzstörungsklage

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 446 Heft 7 v. 14.8.2025

§ 339 ABGB, § 354 ABGB, § 523 ABGB, § 35 EO, § 355 EO, § 454 Abs 1 ZPO, § 457 ZPO, § 459 ZPO

Dem im Besitzstörungsverfahren siegreichen Kläger kann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nachfolgende Unterlassungsklage im Petitorium nicht mit dem Hinweis auf den dort erwirkten Exekutionstitel abgesprochen werden.

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