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Aufrechnung mit strittigen Gegenforderungen keine „Zahlung“ iS von Punkt 8.4.2. ÖNORM B 2110

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 806 Heft 12 v. 30.12.2025

§ 1486 Z 1 ABGB, Punkt 8.4.2. ÖNORM B 2110, § 393a ZPO

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