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Sachverständigenhaftung gegenüber Dritten nach § 1295 Abs 2 ABGB auch ohne konkretes Vertrauen der Geschädigten in die Richtigkeit des Gutachtens

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2025, 659 Heft 10 v. 26.11.2025

§ 1295 Abs 2 ABGB, § 1299 ABGB, §§ 1300 S 1 ABGB, § 1301 ABGB, §§ 1311 S 2 ABGB, § 69 IO, § 12 Fall 3 StGB, § 163a Abs 1 StGB, § 7 VStG

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