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ZaDiG 2018 auf Übertragung von Bitcoins zwischen E-Wallets unanwendbar

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2024, 598 Heft 9 v. 27.9.2024

§ 1 E-GeldG 2010, § 4 ZaDiG 2018

Eine Kryptowährung, jedenfalls in der festgestellten Ausgestaltung von Bitcoins, entspricht nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs 1 E-GeldG 2010 nicht der dort getroffenen Definition von E-Geld, zumal sie gerade keinen in Form einer Forderung gegenüber einem der vom Gesetz definierten E-Geld-Emittenten gespeicherten monetären Wert repräsentiert.

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