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Keine „Kollektivbestrafung“ der Teilnehmer an nicht angezeigter Versammlung

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 2024, 477 Heft 7 v. 31.7.2024

§ 2 Abs 1 VersG

Die Auffassung, dass für den Fall, dass keine Person als Veranstalter einer Versammlung festgestellt werden kann, sämtliche Teilnehmer einer Versammlung – gleichsam

Seite 477


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