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Rechtsmittelfrist bei unrichtiger Entscheidungsform (Urteil statt Beschluss)

RechtsprechungOrdentliche GerichteRA Dr. Konstantin Pochmarski , RA Mag. Christina KoberJBl 2024, 468 Heft 7 v. 31.7.2024

§ 84 ZPO, § 85 ZPO, § 461 ZPO, § 502 ZPO, § 514 ZPO

Für die Beurteilung, ob ein Urteil oder ein Beschluss vorliegt, ist nicht die tatsächlich gewählte, sondern die vom Gesetz vorgesehene – also objektiv richtige – Entscheidungsform maßgebend, ohne dass es auf den subjektiven Willen des Gerichts ankommt.

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