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Befriedigungsanspruch des Opfers nach § 373b StPO bei Vorliegen eines vollstreckbaren Vergleichs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2024, 462 Heft 7 v. 31.7.2024

§ 1 AHG, § 20 StGB, § 373b StPO

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