vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verzugszinsen: Rechtsnatur und Fälligkeit

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2024, 460 Heft 7 v. 31.7.2024

§ 1333 ABGB, § 1334 ABGB

Alle Arten von Zinsen aus einer fälligen, zu erstattenden Geldsumme gelten ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund

Seite 460


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!