vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung für fremdes Verhalten am Beispiel der CSDDD*)*)Die Autorin ist Habilitandin an der Universität Wien, Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, und Richterin des Handelsgerichts Wien. Sie bedankt sich für die wertvollen Hinweise aus dem Herausgeberkreis im Rahmen des Begutachtungsverfahrens.

AufsätzeDr. Helene HaydenJBl 2024, 429 Heft 7 v. 31.7.2024

Der Beitrag befasst sich mit dem Verhältnis unterschiedlicher legistischer Modelle der Verhaltenszurechnung im weiteren Sinn und untersucht, ob die in der CSDDD1)1)RL 2024/1760/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.06.2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der RL 2019/1937/EU und der VO (EU) 2859/2023 , ABl 2024 L 1760/1 ff („CSDDD“). beinhalteten Schutz- und Sorgfaltspflichten („Organisationspflichten“) mit etablierten Grundsätzen und Grenzen der Zurechnung fremden Verhaltens vereinbar sind bzw inwiefern sie durch diese mitgeprägt werden. Gezeigt wird, dass die Auslegung der CSDDD anhand tradierter Zurechnungsgrundsätze nicht nur möglich, sondern vielmehr geboten ist und dass nur durch die Vermeidung diesbezüglicher Systembrüche eine Qualifikation der in der Richtlinie normierten Pflichten als unverhältnismäßig (Art 16 GRC) hintangehalten werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte