A. Zwei Thesen zum Effektivitätsgrundsatz
In dem bezogenen Beitrag werden, eng verbunden mit methodischer Kritik am EuGH, zwei Thesen zum europarechtlichen Effektivitätsgrundsatz präsentiert. Dies dient der Hauptstoßrichtung, „die in mehr als 200 Jahren [...] entwickelte Systematik des österreichischen Zivilrechts gegenüber scheinbaren europarechtlichen Notwendigkeiten zu verteidigen [...]“.1)