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Verhältnismäßigkeit der Regelung über die generelle Anordnung der Festnahme bei Verdacht eines Verbrechens mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe

RechtsprechungVerfassungsgerichtshofUniv.-Ass. Dr. Lisa RöslerJBl 2024, 235 Heft 4 v. 29.4.2024

PersFrSchG, § 170 Abs 2 StPO 1975

Die eingriffsintensive Bestimmung des § 170 Abs 2 StPO entspricht den erhöhten verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen. § 170 Abs 2 StPO ist klar und eindeutig zu entnehmen, dass im Falle einer sogennanten bedingt obligatorischen Festnahme ein Haftgrund vorliegen muss.

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