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Organstellung von Vertrauenspersonen, die von der Kriminalpolizei mit verdeckten Ermittlungen beauftragt wurden

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2024, 192 Heft 3 v. 22.3.2024

§ 1 AHG

Eine von der Kriminalpolizei mit verdeckten Ermittlungen beauftragte Vertrauensperson handelt bei ihren Ermittlungen sowie bei ihrer darauf bezogenen Aussage vor der Kriminalpolizei hoheitlich, wenn dies in einem ausreichend engen inneren Zusammenhang mit dem Ermittlungsauftrag steht.

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