vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Eigentumserwerb des Bauführers nach § 418 S 3 ABGB ohne „abredewidriges Verhalten“ des Grundeigentümers

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 590 Heft 9 v. 27.9.2023

§ 418 ABGB

Zweck des § 418 S 3 ABGB ist vor allem eine Sanktionierung unredlichen Verhaltens des Grundeigentümers; die Bestimmung will den Versuch eines Teils, den anderen zu benachteiligen, verhindern und setzt daher eine „Willensdiskrepanz“ zwischen Grundeigentümer und Bauführer voraus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!