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Amtshaftung bei Verletzung von das BASG treffenden Aufsichts-, Überwachungs- und Informationspflichten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 460 Heft 7 v. 25.7.2023

§ 1 Abs 1 AHG

Die das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) treffenden Aufsichts-, Überwachungs- und Informationspflichten nach dem MPG 1996 hatten insbesondere den Zweck, das Leben und die Gesundheit von Patienten vor Gefahren durch Medizinprodukte zu schützen. Bei durch Verletzung dieser Pflichten verursachten Schäden kommt daher eine Haftung des Bundes nach dem AHG in Betracht.

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