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Verjährung des Anspruchs gegen den Geschenknehmer nach § 789 ABGB

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 449 Heft 7 v. 25.7.2023

§ 789 ABGB, § 1487a ABGB

Die kurze Verjährungsfrist des § 1487a ABGB beginnt auch beim Anspruch auf Zahlung des Fehlbetrags gegen den Geschenknehmer (subsidiäre Haftung nach § 789 ABGB) frühestens ein Jahr nach dem Tod des Erblassers zu laufen.

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