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Keine dreijährige Verjährungsfrist für Herausgabeanspruch nach § 1009 ABGB bei treuhändiger Abwicklung der Weitergabe von Provisionen zwischen Versicherungsmaklern

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 383 Heft 6 v. 26.6.2023

§ 1009 ABGB, § 1478 ABGB, § 1486 ABGB, § 11 MaklerG

Bei gemischten Verträgen ist für die Beurteilung jeder einzelnen Leistungspflicht die sachlich am meisten befriedigende Vorschrift heranzuziehen, das ist nach der sogenannten Kombinationstheorie die Vorschrift jenes Vertragstyps, dem die einzelne Pflicht entstammt.

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