§ 1035 ABGB, § 1036 ABGB, § 1037 ABGB
Nimmt eine Person bei einem Angehörigen mit dessen Einverständnis Betreuungs- und Pflegeleistungen vor, finden die §§ 1035 ff ABGB mangels Eigenmacht keine Anwendung (Ablehnung von OGH 8 Ob 37/16y = JBl 2016, 649).