vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur 30-jährigen Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber juristischen Personen

KorrespondenzRA Dr. Johannes LehnerJBl 2023, 264 Heft 4 v. 21.4.2023

A. Einleitung

Jüngst hat der OGH bei der Frage, ob die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 1489 ABGB neben Ersatzansprüchen gegen den (unmittelbaren) Straftäter selbst auch Ersatzansprüche gegen juristische Personen erfasst, einen Paradigmenwechsel vollzogen. War bisher das Verständnis vorherrschend, dass die lange Verjährungsfrist nur gegenüber dem Verbrecher, nicht aber gegenüber Dritten gilt,1)1)RIS-Justiz RS0034393. so soll sie nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die mithaftende juristische Person anwendbar sein. Diese Judikaturwende wirft Fragen nach dem Normzweck der Verjährung von Entschädigungsklagen sowie dem Anwendungsbereich von § 1489 S 2 Fall 2 ABGB auf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!