Art 5 DSGVO, Art 6 DSGVO
Bei der Festlegung der Fristen bzw Kriterien, nach denen sich der Löschungszeitpunkt bestimmt, kommt es auf eine Einzelfallbetrachtung anhand der konkreten Gegebenheiten an, und kann die zulässige Dauer der Aufbewahrung nach ihrem Zweck erheblich variieren (hier: Bonitätsdaten).