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Keine Hemmung oder Unterbrechung der absoluten Erlöschensfrist für Produkthaftungsansprüche durch das 1. COVID-19-JuBG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 246 Heft 4 v. 21.4.2023

§ 13 PHG, Art 11 PHRL

Die Zehnjahresfrist in Art 11 PHRL bzw § 13 PHG ist als eine absolute Frist zu begreifen, bei der – sieht man von der zwischenzeitigen Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ab – grundsätzlich keine Hemmung oder Unterbrechung der Frist (hier durch § 2 1. COVID-19-JuBG) in Betracht kommt.

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