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Verjährung des Anspruchs auf ein Pflegevermächtnis

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 233 Heft 4 v. 21.4.2023

§ 677 ABGB, § 685 Abs 2 ABGB, § 765 Abs 2 ABGB

Beim Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB handelt es sich um ein Geldvermächtnis auf Abgeltung von Pflegeleistungen, die der Vermächtnisnehmer dem Verstorbenen zu Lebzeiten erbracht hat. Damit findet § 685 S 2 ABGB Anwendung, sodass es erst nach Ablauf eines Jahres nach dem Tod des Vermächtnisgebers geltend gemacht werden kann.

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