In Österreich wird regelmäßig über die Weisungsfreistellung der Staatsanwaltschaften und die Schaffung eines weisungsfreien General- bzw Bundesstaatsanwalts diskutiert.1) Mit vergleichsweise wenig öffentlicher Aufmerksamkeit hat bereits am 01.06.2021 eine unabhängige und weisungsfreie Strafverfolgungsbehörde in Österreich ihre Arbeit aufgenommen, nämlich die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA). Die Einrichtung und Tätigkeit der EUStA wirft eine Reihe von primärrechtlichen Fragen auf, die im vorliegenden Beitrag besprochen werden. Das betrifft die besondere Stellung der EUStA in einem speziellen Vollzugsverbund und potentielle (unions)grundrechtliche Probleme.