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Primärrechtlicher Rahmen für die Europäische Staatsanwaltschaft – Organisation, Verfahren, Grundrechte*)*)Ergänzte Schriftfassung des Habilitationsvortrages, den der Verfasser am 28.09.2022 an der Wirtschaftsuniversität Wien gehalten hat.

AufsätzePriv.-Doz. Dr. Matthias LukanJBl 2023, 214 Heft 4 v. 21.4.2023

In Österreich wird regelmäßig über die Weisungsfreistellung der Staatsanwaltschaften und die Schaffung eines weisungsfreien General- bzw Bundesstaatsanwalts diskutiert.1)1)Siehe insbesondere Bierlein/Lendl, Staatsanwaltschaft in der öffentlichen Wahrnehmung, JRP 2022, 28 (34 ff). Mit vergleichsweise wenig öffentlicher Aufmerksamkeit hat bereits am 01.06.2021 eine unabhängige und weisungsfreie Strafverfolgungsbehörde in Österreich ihre Arbeit aufgenommen, nämlich die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA). Die Einrichtung und Tätigkeit der EUStA wirft eine Reihe von primärrechtlichen Fragen auf, die im vorliegenden Beitrag besprochen werden. Das betrifft die besondere Stellung der EUStA in einem speziellen Vollzugsverbund und potentielle (unions)grundrechtliche Probleme.

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