A. Überblick
In OGH 3 Ob 204/21b1) geht es um einen Antrag auf Beendigung einer Kollisionskuratel hinsichtlich der Verwaltung von Geschäftsanteilen an einer GmbH, an der unter anderem zwei minderjährige Halbwaisen und ihre Mutter beteiligt sind. Der 3. Senat hatte die Frage zu entscheiden, ob die gleichzeitige Beteiligung der Minderjährigen und ihrer gesetzlichen Vertreterin eine Kollision gemäß § 277 Abs 2 ABGB begründet und damit eine Kuratel erfordert. Er verneint das: Eine bloß denkbare Möglichkeit, dass es später zu einem Interessenkonflikt kommen könnte, rechtfertige es nicht, die Minderjährigen gleichsam prophylaktisch zu kuratieren. Die Kuratoren waren daher ihres Amtes zu entheben.