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Erbrachte Diversionsleistungen sind auf Strafe anzurechnen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 132 Heft 2 v. 17.2.2023

§ 205 Abs 5 S 4 und 5 StPO, § 260 Abs 1 Z 3 StPO

Die im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistungen sind angemessen auf die verhängte Strafe anzurechnen. Diese Anrechnung ist Teil des Strafausspruchs des Urteils.

OGH, 27.07.2022, 15 Os 53/22s

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