§ 205 Abs 5 S 4 und 5 StPO, § 260 Abs 1 Z 3 StPO
Die im Rahmen einer gescheiterten Diversion erbrachten Leistungen sind angemessen auf die verhängte Strafe anzurechnen. Diese Anrechnung ist Teil des Strafausspruchs des Urteils.
OGH, 27.07.2022, 15 Os 53/22s