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Verstoß gegen den Unterlassungstitel durch eine dem Verpflichteten zuzurechnende Person

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 805 Heft 12 v. 19.12.2023

§ 36 EO

Die verpflichtete Partei kann mit Impugnationsklage gegen einen Strafbeschluss geltend machen, den Sachverhalt nicht verwirklicht zu haben, den die betreibende Partei als Zuwiderhandlung im Antrag auf Erlassung des Strafbeschlusses behauptet hat.

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