§ 1295 ABGB, § 1311 ABGB, § 11 StVO, § 15 StVO
Ein ordnungsgemäß eingeordneter und den rechten Blinker betätigender Lenker darf darauf vertrauen, dass er gegebenenfalls nur vorschriftsmäßig überholt wird. Er muss also nicht damit rechnen, dass er beim Rechtseinbiegen gleichzeitig auf der rechten Seite (rechtswidrig) überholt wird. Das gilt auch gegenüber Lenkern von einspurigen Fahrzeugen.