§ 16 ABGB, § 1 DSG, Art 4 DSGVO, Art 6 DSGVO, Art 8 EMRK
Mit dem Einbau und der Verwendung eines „Smart Meter“ (intelligenter Stromzähler) an sich ist weder eine der DSGVO widersprechende Datenverarbeitung noch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Geheimsphäre (§ 16 ABGB) verbunden, die ihren Einbau oder ihre Verwendung unzulässig machen würden.