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Strafrahmenänderung bei Begehung einer terroristischen Straftat – Wirkung der Deckelung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2023, 747 Heft 11 v. 28.11.2023

§ 278c Abs 2 letzter Satzteil StGB

Die Anhebung der zeitlichen Höchststrafe bei Begehung einer terroristischen Straftat ist gemäß § 278c Abs 2 letzter Satzteil StGB iS des § 18 Abs 2 StGB gedeckelt. Die Bestimmung bewirkt nicht den Entfall einer für das Grunddelikt allenfalls angedrohten lebenslangen Freiheitsstrafe.

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