§ 786 ABGB
Der Auskunftsanspruch nach § 786 ABGB beschränkt sich gegenüber einem bloßen Geschenknehmer auf die diesem selbst gemachten Zuwendungen. Es besteht keine Grundlage für die Annahme, der bloße Geschenknehmer habe darüber hinaus eine Verpflichtung, dem Hinzurechnungsberechtigten Auskunft über Schenkungen des Erblassers an Dritte zu erteilen.