§ 364c ABGB, § 28 IO, § 41 IO
Im Fall der erfolgreichen Anfechtung (hier: nach § 28 IO) eines Kaufvertrags über eine Liegenschaft lebt das im Zuge der Einverleibung gelöschte Belastungs- und Veräußerungsverbot (§ 364c ABGB) zugunsten des Käufers wieder auf.