§ 333 ASVG, § 1 HEG, § 2 HEG, § 4 HEG
Die bisherige Rsp, nach der die Haftungsbeschränkung des § 333 ASVG auf Amtshaftungsansprüche eines Präsenzdieners aus Dienstunfällen nicht anzuwenden ist, ist auch zur Rechtslage nach dem HEG fortzuschreiben.
§ 333 ASVG, § 1 HEG, § 2 HEG, § 4 HEG
Die bisherige Rsp, nach der die Haftungsbeschränkung des § 333 ASVG auf Amtshaftungsansprüche eines Präsenzdieners aus Dienstunfällen nicht anzuwenden ist, ist auch zur Rechtslage nach dem HEG fortzuschreiben.